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Deutscher Titel: Steuerhandbuch für chinesische AI-Unternehmen beim Auslandsgeschäft – Von der Architekturplanung bis zur Risikoprävention

原文:中国AI企业出海税务指南:从架构设计到风险防范

Zusammenfassung der Kerninhalte

Chinesische AI-Unternehmen beschleunigen ihren Ausbau im Ausland, doch steuerliche Compliance-Probleme stellen ein Hindernis dar. Aufgrund fehlender einheitlicher Regeln in der AI-Branche, spezifischer Geschäftsmodelle sowie großer Unterschiede in den Steuersystemen der einzelnen Länder verbergen sich die Risiken in den alltäglichen Betriebsabläufen und können bei Expansionen oder IPOs besonders deutlich werden. Der Artikel analysiert die steuerlichen Herausforderungen für AI-Unternehmen beim Auslandsgang aus vier Schlüsselaspekten: der Gestaltung der Auslandsstruktur, der steuerlichen Behandlung von Datenvermögen, den Risiken durch ständige Niederlassungen sowie der Einordnung grenzüberschreitender Einnahmen und bietet praktische Ratschläge.

Detaillierte Analyse

#### 1. Gestaltung der Auslandsstruktur: Konzentrieren Sie sich nicht nur auf „Niedrigsteuergebiete“ – das eigentliche Geschäft ist entscheidend

Es gibt zwei Hauptstrukturen für den Auslandsgang von AI-Unternehmen. Doch die globale Steueraufsicht wird immer strenger, und es ist nicht mehr möglich, Steuern durch „Leere Gesellschaften“ zu umgehen:

  • Red-Chip-Struktur: Geeignet für Unternehmen, die an einer Börse im Ausland notieren möchten – eine Veröffentlichungsgesellschaft wird auf den Cayman Islands gegründet, Hongkong dient als Zwischenholding, und das inländische Unternehmen ist für Forschung & Entwicklung sowie den Inlandsbetrieb verantwortlich; das ausländische Unternehmen kümmert sich um die Betreuung der Kunden.
  • Direkte Investitionsstruktur: Geeignet für Unternehmen, die inländisch finanzieren – die Muttergesellschaft gründet direkt ein Vertriebs- und Serviceunternehmen im Ausland, während die Kerntechnologie, Rechenleistung und das geistige Eigentum im Inland verbleiben.

Wichtige Einschränkungen:

  • Echte Aktivitäten erforderlich: Länder wie die Cayman Islands fordern nun, dass Unternehmen tatsächliche Büros, Vollzeitmitarbeiter sowie eine unabhängige Entscheidungsfähigkeit vorweisen können; andernfalls gibt es keine Steuervergünstigungen und es kann zu反steuerlichen Ermittlungen im Inland kommen.
  • Hinterhalte durch Steuerabkommen: Einige Niedrigsteuergebiete haben keine Steuerabkommen mit vielen Ländern, wodurch bei der Rückführung von Geldern aus dem Ausland hohe Vorabzahlungen an Steuern fällig werden (z. B. Dividenden, Lizenzgebühren).
  • Globale Mindeststeuer: Große AI-Unternehmen mit einem Umsatz von über 750 Millionen Euro müssen weltweit mindestens 15 % Steuern zahlen; die frühere Praxis der Gewinnverlagerung in Niedrigsteuergebiete funktioniert nicht mehr – die Steuerstruktur muss dem tatsächlichen Geschäft entsprechen.

Außerdem muss die Aufteilung der Geschäftsaktivitäten klar definiert sein: Das Inland ist für Forschung & Entwicklung (Algorithmen, Modelltraining) zuständig, das Ausland für Vertrieb und Service; die Gewinnverteilung sollte angemessen erfolgen, um Steuerbehörden davon abzuhalten, eine „Gewinnverlagerung“ zu vermuten.

#### 2. Steuerliche Behandlung von Datenvermögen: Klären Sie, wie Daten bewertet und welche Einnahmen erzielt werden

Daten sind die Grundlage für AI-Anwendungen – doch es gibt keine einheitlichen Standards für die Besteuerung, was zu Fehlern führen kann:

  • Trainingsdaten: Wenn diese gekauft oder lizenziert wurden, muss der Preis angemessen sein; Verträge, Rechnungen und tatsächliche Lieferungen müssen übereinstimmen. Bei der Datenverteilung zwischen verbundenen Unternehmen sollte nicht nur auf die in den Verträgen genannten „Servicegebühren“ oder „Datengebühren“ geachtet werden, sondern auch darauf, wer die Arbeit leistet, welche Risiken trägt und welchen Wert geschaffen wird.
  • Kundendaten: Daten, die bei der Nutzung von Diensten entstehen (z. B. Dialoge mit AI-Chatbots), sind nicht separat verkauft werden können; wenn diese Daten ins Ausland übertragen werden, muss geklärt werden, wie die Kosten aufgeteilt werden – andernfalls kann es zu Steuervergütungen kommen.

Risiken: Entscheidend ist nicht der Preis, sondern die Art des Geschäftsabschlusses (z. B. ob es sich um einen Dienst oder eine Lizenz handelt) sowie die Vollständigkeit der Unterlagen. Es wird empfohlen, Erklärungen zum Geschäftshintergrund und zur Preiskalkulation zu bereithalten, um den Datenfluss mit Verträgen und Rechnungen abzugleichen.

#### 3. Risiken durch ständige Niederlassungen: „Versteckte“ steuerliche Grenzen – man zahlt leichter Steuern

Eine „ständige Niederlassung“ bedeutet, dass Sie im Ausland einen festen Geschäftssitz oder Vertreter haben und dort Unternehmenssteuern zahlen müssen. Auch AI-Unternehmen, die Cloud-Dienste nutzen, können in diese Situation geraten:

  • Herausforderungen mit Cloud-Diensten: Wenn nur standardisierte API-Aufrufe bereitgestellt werden (z. B. allgemeine AI-Modelle) und keine Kontrolle über lokale Server besteht, gelten sie nicht als ständige Niederlassung; jedoch kann die Nutzung von exklusiven Servern oder lokalen Cloud-Ressourcen dazu führen, dass sie als solche eingestuft werden.
  • Vertretungsartige ständige Niederlassungen: Wenn ausländische Vertreter im Namen des Unternehmens Verträge abschließen oder Geschäfte vermitteln, können sie ebenfalls als ständige Niederlassung gelten und Steuern erfordern.

Maßnahmen: Beurteilen Sie frühzeitig die Kontrolle über Server, die Regelungen für den Einsatz von Personal sowie die Art der Dienstleistungserbringung; alle Aspekte – von der Vertragsunterzeichnung bis zur Personalführung – müssen standardisiert sein, um potenzielle Risiken zu vermeiden.

#### 4. Einordnung grenzüberschreitender Einnahmen: Falsche Klassifizierung kann zu doppelt so hohen Steuern führen

Die Steuersätze variieren stark je nach Art der Einnahmen; die Steuerbehörden achten auf den „Substanzgehalt“ und nicht nur auf die Bezeichnung der Einnahmen:

  • Lizenzgebühren: Hohe Steuerraten (z. B. 20 % Vorabzahlungen in manchen Ländern); wenn der Kunde das Modell oder die Algorithmen weiterverwenden kann, wird dies als Lizenzgebühr eingestuft.
  • Technische Servicegebühren: Niedrige Steuerraten (manche Länder erheben keine Vorabzahlungen); wenn der Kunde nur die Cloud-Dienste nutzt und keine Kerntechnologie erhält, werden diese nicht als solche behandelt.
  • Gewinn aus Geschäftsaktivitäten: Wenn im Ausland keine ständige Niederlassung vorhanden ist, fallen keine Vorabzahlungen an; z. B. wenn das ausländische Unternehmen nur Dienstleistungen anbietet und kein fester Standort existiert, gehört der Gewinn dem inländischen Unternehmen.

Vermeidungsmaßnahmen: Suchen Sie vor Vertragsabschluss einen Steueranwalt, um die Rechte des Kunden (z. B. Änderung oder Weiterlizenzierung des Modells) sowie den Inhalt der Dienstleistungen klar zu definieren; vereinheitlichen Sie die Vertragsklauseln und Gebühren, um von Anfang an die richtige Klassifizierung der Einnahmen sicherzustellen.

Fazit

Der Ausbau chinesischer AI-Unternehmen im Ausland ist nicht nur ein Ausdruck technologischer Leistungsfähigkeit, sondern auch eine Herausforderung für ihre globale Governance. Nur durch die Integration steuerlicher Compliance in Geschäftsentscheidungen (z. B. bei der Gestaltung der Struktur und Vertragsklauseln) können diese Unternehmen stabil und nachhaltig wachsen. Schließlich ist Compliance keine Kostenstelle, sondern ein wichtiger Faktor für langfristigen Erfolg.