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Deutscher Titel: Unternehmenbesitzer verurteilt zu 8 Jahren Haft und einer Geldstrafe von fast einer Million Euro wegen des Hinzufügens von Hormonen in Kinderpflegeprodukte

原文:往儿童护肤品里加激素,企业老板获刑8年、罚金近百万

Zusammenfassung der Kerninhalte

Das Oberste Gericht und die Nationale Verwaltungsbehörde für Marktüberwachung haben gemeinsam ein typisches Fallbeispiel zum Schutz der Rechte von Minderjährigen veröffentlicht: Ein Pharmaunternehmen fügte in Kinderhautpflegeprodukte verbotene Glukokortikoide hinzu, wobei der Umsatz über 1,79 Millionen Yuan betrug. Das Unternehmen sowie die gesetzliche Vertreterin Zhao und der stellvertretende Geschäftsführer Wang wurden alle des Verbrechens der Herstellung und Verkauf von minderwertigen Produkten für schuldig befunden. Dem Unternehmen wurde eine Geldstrafe in Höhe von 900.000 Yuan auferlegt, während Zhao zu einer Freiheitsstrafe von 8 Jahren und Wang zu einer Freiheitsstrafe von 7 Jahren verurteilt wurden (beide mit einem einjährigen Entzug politischer Rechte sowie einer Geldstrafe von jeweils 900.000 Yuan). Dieser Fall zeigt, dass gegen Handlungen, die Minderjährige schädigen, eine „strengere“ und „schärfere“ Bestrafung verhängt wird. Gleichzeitig wird deutlich, dass das Problem der illegalen Zusatz von Hormonen in Kinderhautpflegeprodukten weiterhin besteht, obwohl es wiederholt verboten wurde. Die Aufsichtsbehörden haben die Kontrolle durch die Erneuerung von Vorschriften, die Ausweitung der Tests sowie die bessere Zusammenarbeit zwischen Justiz und Aufsicht verstärkt. In Zukunft wird weiterhin darauf hingearbeitet, dass Justiz und Aufsicht Hand in Hand arbeiten, um den Schutz von Minderjährigen zu gewährleisten.

I. Wie streng ist die Bestrafung in diesem Fall? Die Strafen und Geldstrafen übersteigen das Übliche

Die Strafen in diesem Fall sind deutlich härter als üblich. Zunächst betrachtet man den Schaden: Die hinzugefügten Glukokortikoide sind nach den „Technischen Vorschriften für die Sicherheit von Kosmetika“ verbotene Substanzen; eine langfristige Anwendung kann zu einer Hormonansammlung und Vergiftung bei Kindern führen, was sogar zu sogenannten „Hormongesichtern“ (einem Zustand, in dem Hautprobleme ohne die Anwendung von Hormonen wieder auftreten) führen kann.

Wenn man sich nun die Strafen ansieht: Nach dem Strafgesetz wird erst bei „besonders schwerwiegenden Folgen“ der Herstellung und Verkauf von Produkten, die nicht den Sicherheitsstandards entsprechen, eine Freiheitsstrafe von mehr als 5 Jahren verhängt. Zhao erhielt jedoch eine Freiheitsstrafe von 8 Jahren und Wang von 7 Jahren; beide mussten zudem Geldstrafen in Höhe von jeweils 900.000 Yuan zahlen. Das Unternehmen wurde ebenfalls mit einer Geldstrafe von 900.000 Yuan belegt. Dies zeigt, dass das Gericht die Schädigung von Minderjährigen als „besonders schwerwiegend“ einstuft – da die Haut von Kindern empfindlicher und ihr Wachstum noch nicht vollständig entwickelt ist, ist der Schaden größer, weshalb die Strafen härter ausfallen.

II. Warum wird das Hinzufügen von Hormonen in Kinderhautpflegeprodukten immer wieder ignoriert? Interessenkonflikte und Lücken in der Aufsicht sind die „Wurzel des Problems**

Der Reiz, Hormone hinzuzufügen, ist groß: Hormone können Hautprobleme wie Ekzeme und Juckreiz schnell lindern. Eltern kaufen solche Produkte wiederholt, wenn sie sehen, dass sich ihre Kinder verbessern, was den Unternehmen schnelle Gewinne bringt. Beispiele hierfür sind der „Große Kopf-Kind“-Fall im Jahr 2021 (ein Desinfektionscreme mit Hormonen) sowie ein Fall in Guangxi, bei dem das Unternehmen nach einer Geldstrafe weiterhin produzierte.

Außerdem gab es zuvor Lücken in der Aufsicht: In der Vergangenheit wurden nur 63 Arten von Hormonen getestet, wodurch einige Unternehmen „selten verwendete“ Hormone einsetzen konnten, um den Tests zu entgehen. Zudem unterscheiden sich die Regulierungsstandards für Desinfektionsprodukte und Kosmetika; einige Unternehmen nutzen dies aus, um Kosmetika unter dem Deckmantel von Desinfektionsprodukten zu verkaufen und so strengere Vorschriften zu umgehen.

III. Welche „harten Maßnahmen“ haben die Aufsichtsbehörden bereits ergriffen? Von der Gesetzgebung bis hin zur Ausweitung der Tests

Um diese Lücken zu schließen, haben die Aufsichtsbehörden drei Schritte unternommen:

1. Gesetzliche „rote Linien“: Die „Vorschriften für die Überwachung und Verwaltung von Kosmetika“ verbieten ausdrücklich den Zusatz von Hormonen in Kosmetika; die „Vorschriften für die Überwachung von Kinderkosmetika“ fordern, dass Unternehmen keine verbotenen Inhaltsstoffe wie Hormone oder Antibiotika über Rohstoffe oder Verpackungen in ihre Produkte einbringen dürfen.

2. Erweiterung der Tests: Im Juli letzten Jahres wurde die Liste der verbotenen Hormone von 63 auf 129 Arten erweitert, was nahezu alle möglichen Arten von missbräuchlich verwendbaren Hormonen abdeckt und es den Unternehmen erschwert, sich zu verstecken.

3. Bessere Zusammenarbeit zwischen Justiz und Aufsicht: Wenn die Aufsichtsbehörden Probleme entdecken, übergeben sie diese direkt an die Polizei, wodurch ein geschlossener Kreislauf aus Überwachung, Ermittlungen und Gerichtsurteilen entsteht (wie in diesem Fall: Die Aufsichtsbehörde leitete die Informationen an die Polizei weiter, die Staatsanwaltschaft führte die Strafverfolgung durch und das Gericht verhängte das Urteil).

IV. Wie kann man dieses Problem endgültig beseitigen? Zusammenarbeit von Justiz und Aufsicht für einen besonderen Schutz von Minderjährigen

Das Oberste Gericht betont, dass bei Angelegenheiten, die Minderjährige betreffen, ein „besonderer“ und „vorrangiger“ Schutz erforderlich ist. Die zukünftige Richtung der Bekämpfung besteht darin:

  • Strengere Zusammenarbeit zwischen Justiz und Aufsicht: Die täglichen Kontrollen und Strafen der Aufsichtsbehörden sollen nahtlos mit den kriminalistischen Ermittlungen der Polizei sowie den Gerichtsurteilen verbunden werden, damit Unternehmen es nicht wagen, die „roten Linien“ zu überschreiten (wie im Fall in Guangxi: Die Gesundheitsbehörde verhängte eine Geldstrafe, die Aufsichtsbehörde entzog der Firma die Lizenz und die Polizei ermittelte gegen 37 Personen).
  • Stärkung der gesellschaftlichen Überwachung: Neben Regierung und Justiz müssen auch Eltern wachsamer sein (z. B. achten sie beim Kauf von Kinderhautpflegeprodukten auf das „Kosmetikzeichen“ sowie das „kleine Goldene Schild“, um Produkte zu vermeiden, die als Desinfektionsprodukte deklariert sind) und Unternehmen müssen selbst diszipliniert handeln (um nicht unehrlichen Gewinn zu erzielen), damit der Markt für Kinderartikel wirklich gereinigt werden kann.

Insgesamt dient dieser Fall allen Unternehmen, die Produkte für Kinder herstellen, als Warnung: Wer die „roten Linien“ bezüglich Minderjähriger überschreitet, muss nicht nur mit Geldstrafen rechnen, sondern auch mit Gefängnisstrafen. Eltern sollten ebenfalls besonders vorsichtig sein und sicherstellen, dass sie ihren Kindern sichere Hautpflegeprodukte kaufen.