虎嗅

**Übersetzung:** Die Verzeichnisse über Umweltsanktionen gegen mehr als 160 börsennotierte Unternehmen aus dem vergangenen Jahr wurden nicht gelöscht – dabei befinden sich über 40 Prozent der Unternehmen aus der Kohleindustrie in dieser Liste.**

原文:160多家上市公司去年环境处罚记录未消除,煤炭行业超四成公司在榜

Zusammenfassung der Kerninhalte

Die Liste der Umweltrisiken für A-Aktien im Jahr 2025 zeigt, dass bis Juni 2026 mehr als 160 börsennotierte Unternehmen ihre Umweltsanktionen aus dem Jahr 2025 noch nicht beseitigt haben. Mehr als 40 Prozent der Unternehmen aus der Kohleindustrie stehen auf dieser Liste (mit dem höchsten Risikoprozentsatz), gefolgt von der Grundchemiebranche; 60 Prozent der zehn am meisten gefährdeten Unternehmen haben sich stark verändert – China Communications Construction ist vom 100. Platz im letzten Jahr auf den ersten Platz aufgestiegen; ein Viertel der auf der Liste stehenden Unternehmen hat keine ESG-Berichte veröffentlicht (obwohl sie nicht zur verpflichtenden Offenlegung gehören); bei der Abfrage von Umweltinformationen gibt es Probleme wie fehlerhafte Links und umständliche Verfahren; das bald in Kraft tretende „Ökologische Umweltschutzgesetz“ wird die Kosten für Verstöße erheblich erhöhen, wodurch der grüne Wandel von einer freiwilligen zu einer gesetzlichen Pflicht wird.

I. Mehr als 160 Unternehmen mit Sanktionen auf der Liste: Die Kohleindustrie ist das „Hochrisikogebiet“, vier Branchen haben kein Risiko

Mehr als 160 Unternehmen wurden aus den insgesamt 629 Unternehmen ausgewählt, deren Umweltrisiken im Jahr 2025 aufgedeckt wurden – bis Juni 2026 waren ihre Sanktionen noch nicht von der Plattform „Credit China“ gelöscht worden.

  • Große Branchenunterschiede: Die Kohleindustrie ist am deutlichsten betroffen, mit 15 aufgeführten Unternehmen (40,54 % der Gesamtzahl; alle sind Kohleabbauunternehmen); die Grundchemiebranche hat die meisten Unternehmen auf der Liste (18), darunter Xinhecheng mit einem Marktwert von fast 100 Milliarden Yuan, das wegen Verstößen durch Tochtergesellschaften bei der Emission flüchtiger organischer Stoffe zu mehr als 80.000 Yuan Strafen verurteilt wurde.
  • Branchen ohne Risiko: Die Branchen Textilien und Bekleidung, Verteidigung und Rüstung, Schönheitspflege sowie Kommunikation haben in diesem Jahr keine Umweltrisiken aufgewiesen, was darauf hindeutet, dass sie bei der Einhaltung umweltfreundlicher Standards gut abschneiden.
  • Beispiel: Yankuang Energy: Als Aktie mit verdoppeltem Marktwert in diesem Jahr haben mehrere Tochtergesellschaften Umweltsanktionen erhalten (hauptsächlich wegen Sicherheitsverstößen, jedoch geringe Beträge); der Gesamtrisikowert ist nicht hoch, und das Unternehmen hat auch ESG-Auszeichnungen erhalten – dies zeigt, dass die Anwesenheit von Sanktionen nicht unbedingt auf eine schlechte umweltfreundliche Leistung des Unternehmens hindeutet; es kommt auf den Charakter der Verstöße und die Umsetzung der Korrekturmaßnahmen an.

II. Große Veränderungen in der Top-10-Risikoliste: 60 Prozent der Unternehmen haben sich verändert, China Communications Construction ist aufgestiegen

Sechs der zehn am meisten gefährdeten Unternehmen sind neu auf der Liste – dies zeigt, wie dynamisch die Umweltrisiken sind; ein leichter Mangel an Konformität kann dazu führen, dass ein Unternehmen von einem niedrigen Risikopunkt zu einem hohen aufsteigt.

  • Der „Aufstieg” von China Communications Construction: Im letzten Jahr war das Unternehmen auf Platz 100, dieses Jahr ist es direkt auf Platz eins gelandet. Der Grund: Eine Tochtergesellschaft, die „China Communications Fourth Harbor Engineering Co., Ltd.“, hatte drei noch nicht beseitigte Sanktionen in Höhe von mehr als 20 Millionen Yuan. Der schwerwiegendste Fall war der Abbau von Erde und Stein außerhalb der Hochgeschwindigkeitszone ohne Genehmigung (ohne Bergbaulizenz) in den Jahren 2021–2022; dabei wurden die illegalen Einnahmen in Höhe von 3,46 Millionen Yuan beschlagnahmt und eine Geldstrafe von 1,38 Millionen Yuan verhängt.
  • Gemeinsames Problem der Bauindustrie: Das Problem von China Communications Construction ist kein Einzelfall; Umwelteinverstöße im Baugewerbe (z. B. illegaler Erdausbau, Verschmutzung) sind häufig und die Offenlegung der Sanktionen verzögert, was zu einer Konzentration der Risiken führt.

III. ESG-Berichte: Ein Viertel der auf der Liste stehenden Unternehmen hat keine Berichte veröffentlicht; die verpflichtende Offenlegung hat gerade begonnen

ESG-Berichte sind sozusagen die „grünen Zeugnisse“ einer Firma (Umwelt, Gesellschaft, Governance); ab diesem Jahr müssen einige Unternehmen diese veröffentlichen:

  • Verpflichtungsrahmen: Unternehmen aus den Indizes Shanghai 180, Sci-Tech 50 und Shenzhen 100 müssen ihre ESG-Berichte für das Jahr 2025 bis zum 30. April 2026 veröffentlichen.
  • Situation der auf der Liste stehenden Unternehmen: Von den mehr als 160 Unternehmen hat ein Viertel keine ESG-Berichte veröffentlicht, obwohl sie nicht zur verpflichtenden Offenlegung gehören (durchschnittlicher Marktwert unter 9 Milliarden Yuan, kleinere Unternehmen).
  • Sicht der Investoren: ESG-Berichte sind ein wichtiger Referenzpunkt für Investitionsentscheidungen; jedoch wird die freiwillige Offenlegung noch nicht ernst genommen von vielen kleinen Unternehmen.

IV. Hohe Hürden bei der Abfrage von Umweltinformationen: Fehlerhafte Links, umständliche Verfahren – für Laien schwierig, vollständige Informationen zu erhalten

Nach Vorschrift müssen börsennotierte Unternehmen Links zur Abfrage von Umweltinformationen in ihren Jahresberichten bereitstellen; in der Praxis gibt es jedoch viele Probleme:

  • Probleme mit den Links: Einige Links zeigen „In Entwicklung“, andere enthalten nur die Systembezeichnung ohne weitere Informationen, und einige PDFs lassen sich nicht öffnen.
  • Verteilte Tochtergesellschaften: Tochtergesellschaften von börsennotierten Unternehmen können ihre Risiken in verschiedenen Systemen offenlegen; Investoren können nicht auf einen Knopfdruck alle Verstöße aller Tochtergesellschaften überprüfen – um die tatsächliche umweltfreundliche Leistung eines Unternehmens zu verstehen, ist viel Aufwand erforderlich.

V. Inkrafttreten des Ökologischen Umweltschutzgesetzes im August: Die Kosten für Verstöße verdoppeln sich, der grüne Wandel wird zur Pflicht

Am 15. August 2026 tritt unser zweites „Gesetz“ (Ökologisches Umweltschutzgesetz) in Kraft und ersetzt zehn alte Umweltschutzgesetze; dies hat erhebliche Auswirkungen auf Unternehmen:

  • Erhöhte Kosten für Verstöße: Beispielsweise wird nicht nur das Unternehmen, sondern auch die direkt verantwortlichen Personen bestraft (Höchstrafe von 50.000 Yuan und ein Verbot der Tätigkeit für 10 Jahre), was eine „doppelte Strafe“ bedeutet.
  • Der grüne Wandel wird zur Pflicht: Früher war der grüne Wandel freiwillig, jetzt ist er gesetzlich vorgeschrieben – es ist nicht mehr möglich, ihn zu ignorieren; andernfalls drohen rechtliche Konsequenzen.
  • Langfristige Auswirkungen: Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes werden Unternehmen die Einhaltung umweltfreundlicher Standards stärker beachten müssen; andernfalls drohen schwerere Strafen, sogar ein Verbot der Tätigkeit für die Verantwortlichen. Dies wird Unternehmen dazu drängen, ihren grünen Wandel zu beschleunigen.

Insgesamt zeigen die aufgedeckten Umweltrisiken von A-Aktien sowohl branchenspezifische Merkmale (Kohle- und Chemieindustrie neigen zu Verstößen) als auch Managementlücken (unzureichende Konformität der Tochtergesellschaften); das bald in Kraft tretende Gesetz wird Unternehmen dazu bringen, keine Verstöße mehr zu begehen. Für Investoren bedeutet dies, dass sie künftig nicht nur auf die Geschäftsergebnisse, sondern auch auf die Umweltkonformität von Unternehmen achten müssen – schließlich steigen die Kosten für Verstöße und damit auch die Risiken.