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Kommunale Fonds werden nicht mehr genehmigt – bei Wetten müssen Regeln gelten: Die wirklich wichtigen 11 Punkte der neuen privaten Kapitalbeschaffungsregelungen

原文:县区基金不批了、对赌要有规矩:私募新规里真正要紧的11条

Zusammenfassung der Kerninhalte

Die neuen Vorschriften für den privaten Kapitalmarkt, die vom Staatsrat veröffentlicht wurden (Staatsbüro-Schreiben [2026] Nr. 54), stellen eine Art „Top-Design“-Dokument für den privaten Kapitalmarkt dar. Die zentrale Logik besteht darin, die „Guten zu fördern und die Schlechten einzuschränken“: Einerseits werden durch die Verschärfung der Zugangsbedingungen, die Beseitigung von Regelverstößen und die Stärkung der Aufsicht die schlechten Akteure eingeschränkt (z. B. neue Gründungen von Fonds auf Kreisebene sind beschränkt, „Shell-Manager“ werden abgemeldet und Behandlungswege für die Übernahme von Anteilen angepasst). Andererseits werden complianten Venture Capital-Fonds durch politische Fördermaßnahmen unterstützt, die in frühe Phasen investieren, kleine Unternehmen fördern und in Hochtechnologieprojekte investieren. Die neuen Vorschriften umfassen den gesamten Prozess – von der Zugangserlaubnis bis zur Ausstiegsmöglichkeit – und es werden weitere detaillierte Umsetzungspläne für die nächsten drei Jahre erwartet. Alle Beteiligten müssen aktiv compliant sein, um damit umzugehen.

Detaillierte Interpretation

1. Fonds der Kreise- und Bezirksregierungen: Neue Gründungen sind im Prinzip nicht mehr möglich, bestehende Fonds müssen integriert werden

In der Vergangenheit haben viele Kreise und Bezirke Fonds in großem Umfang gegründet, was zu einer starken Homogenisierung führte, zur Streuung der Mittel und zu Schwierigkeiten bei der Rückzahlung der Investitionen. Die neuen Vorschriften setzen hier klare Grenzen:

  • Neue Gründungen sind eingeschränkt: Kreise und Bezirke dürfen im Prinzip keine neuen staatlichen Fonds mehr gründen; bei wirklich notwendigen Fällen ist die Genehmigung von übergeordneten Behörden erforderlich (z. B. der Stadt- oder Provinzregierung). Bereits geplante Gründungen müssen überprüft werden, und neu zu gründende Fonds müssen nachweisen, dass es in ihrer Region keine ähnlichen Fonds gibt.
  • Integration bestehender Fonds: Die Provinzregierungen sollen die Verwaltung ähnlicher Fonds koordinieren; bereits existierende Fonds dürfen nicht weiterhin gegründet werden, und es wird gefordert, dass bestehende Fonds fusioniert oder ihre Richtung angepasst werden (z. B. mehrere Fonds aus dem gleichen Bereich in einem zusammengelegt werden).

Auswirkungen: Für Kreise und Bezirke wird es schwieriger, durch Fonds Projekte zu gewinnen; bestehende Fonds müssen möglicherweise fusioniert werden, und die Fondsmanager (GPs) müssen frühzeitig Pläne für die Integration erstellen.

2. Möchten Sie einen privaten Kapitalfonds gründen? Zuerst müssen Sie eine Genehmigung erhalten – die Einstiegshürden sind höher geworden

Früher war der Weg, einen privaten Kapitalfonds zu gründen, einfach: Man registrierte zunächst ein Unternehmen und meldete es anschließend. Jetzt gibt es eine zusätzliche Vorabprüfung:

  • Vorabprüfung: Zunächst muss eine „umfassende Bewertung“ durch die Aufsichtsbehörden und die Finanzbehörden der Provinz erfolgen (z. B. wird überprüft, ob es ein qualifiziertes Team gibt und ob die Quellen der Mittel compliant sind). Erst nach Bestehen dieser Prüfung kann man ein Unternehmen mit dem Namen „Privater Kapitalfonds“ registrieren. Die Prüfkriterien werden von der Aufsichtsbehörde einheitlich festgelegt und dürfen nicht an die Kreise- und Bezirksregierungen delegiert werden.
  • Beseitigung von „Pseudo-Privatkapitalfonds“: Unternehmen, deren Namen „Privater Kapitalfonds“ enthalten, aber die nicht registriert sind, müssen entweder eine Nachmeldung vornehmen oder ihren Namen bzw. ihr Geschäftsfeld ändern; andernfalls werden sie als „nicht registriert“ eingestuft und ihre Lizenzen können entzogen werden.

Auswirkungen: Es wird schwieriger, neue private Kapitalfonds zu gründen; der Weg, über „Shell-Unternehmen“ einen privaten Kapitalfonds zu betreiben, ist blockiert, und bereits registrierte Unternehmen ohne Registrierung müssen sich schnell anpassen.

3. Abkommen über Leistungsgarantien werden standardisiert: Endlich gibt es einheitliche Regeln

Abkommen über Leistungsgarantien sind in der privaten Kapitalanlage üblich (z. B. Vereinbarungen, dass Gründer Anteile zurückkaufen müssen, wenn das Unternehmen die vereinbarten Ergebnisse nicht erreicht). Bisher gab es jedoch unterschiedliche Urteile von Gerichten in verschiedenen Regionen. Die neuen Vorschriften fordern die Entwicklung standardisierter Regelungen für solche Abkommen:

  • Klarere Richtlinien: In Zukunft werden es einheitliche Standards für die Gültigkeit solcher Abkommen, die Durchführung von Rückkaufvereinbarungen und die Berechnung von Gewinnentschädigungen geben.

Hinweis: Derzeit wird nur der Prozess der Entwicklung von Regeln vorangetrieben; die konkreten Details sind noch nicht bekannt. GPs und Gründer sollten bei der Unterzeichnung solcher Abkommen vorsichtig sein, da sich die Bedingungen in Zukunft ändern könnten.

Auswirkungen: Dadurch werden nachträgliche Streitigkeiten reduziert, was sowohl für GPs als auch für Gründer vorteilhaft ist.

4. Die Grenzen für Compliance werden verschärft: Geschäftstätigkeit in anderen Regionen, Übernahme von Anteilen und „Shell-Manager“ unterliegen strengeren Regeln

Die neuen Vorschriften beinhalten eine Reihe von Maßnahmen gegen Regelverstöße:

  • Geschäftstätigkeit in anderen Regionen: Private Kapitalfonds, die in Steuervergünstigungsgebieten registriert sind (z. B. in Industrie parks), aber deren Teams tatsächlich in Peking, Shanghai oder Shenzhen ansässig sind, werden strenger überwacht (z. B. durch häufigere Inspektionen). Es wird empfohlen, dass der Registrierungsort und der Sitz des Unternehmens übereinstimmen.
  • Übernahme von Anteilen/Behandlungswege: Private Kapitalfonds, die über andere Unternehmen ihre Produkte vermarkten oder Dienstleistungen anbieten, müssen sich aktiv anpassen (z. B. indem sie die Anteile zurückgeben oder die entsprechenden Verträge beenden); andernfalls werden sie überprüft.
  • „Shell-Manager“: Private Kapitalfonds ohne tatsächliche Geschäftstätigkeit oder die seit längerem nicht erreichbar sind, müssen innerhalb einer Frist abgemeldet werden; wenn sie sich nicht selbst melden, wird die Aufsichtsbehörde ihren Namen durch einen einheitlichen Kreditcode ersetzen und ihre Lizenzen entziehen (in den Jahren 2022–2025 wurden bereits mehr als 7.400 solcher Fonds abgemeldet; diesmal ist die Durchsetzung noch strenger).
  • Meldesystem: Es gibt offizielle Wege für interne Hinweise auf Regelverstöße, und die Identität der Melder wird geschützt, wodurch weniger compliante Unternehmen leichter entdeckt werden.

Auswirkungen: Die Kosten für Regelverstöße steigen; private Kapitalfonds müssen selbst überprüfen, ob ihre Mittelbeschaffung compliant ist, ob Verbindungsgeschäfte offengelegt wurden und ob die Anleger qualifiziert sind.

5. Vorteile für Venture Capital-Fonds: Förderung von Investitionen in frühe Phasen, kleine Unternehmen und Hochtechnologie

In den neuen Vorschriften gibt es einige positive Regelungen:

  • Schwerpunkt auf Förderung: Venture Capital-Fonds, die in frühe Phasen investieren, in kleine Unternehmen oder in Hochtechnologieprojekte (z. B. Chips, KI), erhalten bei der Registrierung und Kapitalbeschaffung Priorität.
  • Erweiterung der Mittelquellen: Es wird ermutigt, dass „geduldiges Kapital“ (z. B. Sozialversicherungen, Versicherungen usw.) in den Venture Capital-Markt einfließt, und es werden Ausstiegsmöglichkeiten erleichtert (z. B. IPOs, Übernahmen).

Auswirkungen: Für GPs, die sich auf Investitionen in frühe Hochtechnologieprojekte konzentrieren, wird die politische Umgebung freundlicher; die Kapitalbeschaffung und der Ausstieg werden einfacher sein – allerdings müssen sie weiterhin die geltenden Compliance-Vorgaben einhalten.

Ratschläge für die Branche

Die neuen Vorschriften dienen als Richtlinien; weitere detaillierte Umsetzungsregeln werden folgen. Der wichtigste Ansatz ist es, aktiv compliant zu sein: Jetzt selbst zu überprüfen und Anpassungen vorzunehmen (z. B. Abmeldung von „Shell-Unternehmen“, Beendigung unzureichender Geschäftsmodelle), um späteren Kontrollen und Strafen zu entgehen. Für Venture Capital-Fonds bedeutet dies, die Chancen durch Investitionen in frühe Phasen, kleine Unternehmen und Hochtechnologieprojekte zu nutzen – die Politik wird sie dabei unterstützen.

Insgesamt muss sich der private Kapitalmarkt von einer Phase des „wildwüchsigen Wachstums“ zu einem Modell hochwertiger Entwicklung entwickeln; Compliance ist die Grundlage, Professionalität der Kern.