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Ab Juli gelten neue Regeln für das Ausbauen von Fabriken im Ausland sowie das Investieren in US-Aktien.

原文:7月起出海建厂炒美股换了新规矩

Zusammenfassung der Kerninhalte

Die am 1. Juli vom Staatsrat verabschiedeten „Vorschriften für Auslandsinvestitionen“ stellen das erste Mal die bisher dezentralen Regelungen für Auslandsinvestitionen, die sich auf verschiedene Behörden wie das Entwicklungskomitee, das Handelsministerium und die Auswärtige Verwaltung verteilten, unter einer höheren administrativen Ebene zusammen. Der Schwerpunkt der Vorschriften liegt auf dem Aspekt des „Handels“: Der Staat bietet ausländischen Unternehmen/Investoren ein Service- und Schutzsystem (wie einen Schirm), doch Unternehmen/Personen müssen sich strengeren Compliance-Anforderungen unterwerfen (wie das Tragen eines Regenschirms). Auch private Investoren fallen unter die Regelung, allerdings liegen die konkreten Verwaltungsbestimmungen noch nicht vor. Der Gesamtrahmen ist jedoch bereits etabliert und viele Details werden in Zukunft vervollständigt.

Warum wurden diese neuen Vorschriften erlassen? Die alten Regeln von vor zehn Jahren reichen nicht mehr aus

Früher wurde die Auslandsinvestitionspolitik durch drei unkoordinierte Behörden gesteuert: Das Entwicklungskomitee war für die Genehmigung von Projekten zuständig, das Handelsministerium für die Registrierung von Unternehmen und die Auswärtige Verwaltung für den Geldfluss. Doch inzwischen hat sich das Ausmaß chinesischer Auslandsinvestitionen dramatisch erhöht – bis Ende 2025 sind 50.000 Unternehmen in 190 Ländern tätig, mit einem Gesamtvolumen von über 3 Billionen US-Dollar. Bei einer solchen Größenordnung führt die getrennte Zuständigkeit zu Chaos: Unternehmen müssen sich um viele Angelegenheiten selbst kümmern und es fehlt an zentraler Unterstützung bei Problemen; außerdem können Risiken nicht angemessen behoben werden. Daher wurden alle Regelungen in diesen neuen Vorschriften zusammengeführt, um von einer dezentralen zu einer systematischen Steuerung überzugehen.

Welche „Schutzmaßnahmen“ bietet der Staat? Effektiv, aber zurückhaltend

Die Vorschriften stellen Unternehmen ein umfassendes Service- und Schutznetzwerk zur Verfügung:

1. Umfassende Unterstützung durch verschiedene Institutionen: Von Regierungsbehörden (Außenpolitik, Recht, Finanzen) über professionelle Dienstleister (Anwälte, Buchhalter) bis hin zu Banken und Branchenverbänden (Schlichtung von Streitigkeiten) – bei Problemen im Ausland ist immer jemand zur Stelle.

2. Drei Ebenen des Schutzes:

  • Frühwarnung: Der Staat warnt rechtzeitig vor Risiken in bestimmten Ländern (z. B. politische Instabilität);
  • Konsularischer Schutz: Bei Krieg, Katastrophen oder Terroranschlägen helfen ausländische Botschaften und Konsulate unbedingt;
  • Gegenmaßnahmen: Sollte ein Land Diskriminierung betreiben (z. B. durch Technologiebeschränkungen), kann der Staat Ermittlungen durchführen, Blacklists erstellen und sogar Import-/Exportbeschränkungen sowie Investitionsverbote verhängen. Diese Maßnahmen werden jedoch bisher eher als Abschreckung eingesetzt.

Welche Pflichten haben Unternehmen? Die „Regeln“ sind streng

Auch wenn der Staat einen Schutz bietet, müssen Unternehmen selbst vorsichtig sein:

1. Grundlegende Compliance-Anforderungen: Alle notwendigen Verfahren (Genehmigungen, Kapitalregistrierung) müssen ordnungsgemäß durchgeführt werden;

2. Sorgfältige Kontrolle des Technologieausports: Die Übertragung von Technologien an ausländische Tochtergesellschaften, die Einladung ausländischer Mitarbeiter ins Inland zur Weiterbildung sowie der Transfer von Kundendaten in das Ausland können gegen die Vorschriften verstoßen;

3. Sicherheitsprüfungen: Projekte, die nach Ansicht des Staates die Sicherheit gefährden (z. B. durch den Einsatz sensibler Technologien), werden direkt abgelehnt;

4. Sorgfältige Behandlung von Beweismitteln in ausländischen Rechtsstreitigkeiten: Bevor Materialien ins Ausland geschickt werden, müssen sie zuerst internen Sicherheits- und Datenschutzstandards entsprechen;

5. Anwendung der Vorschriften auf Hongkong, Macao und Taiwan: Viele Unternehmen nutzen Hongkong als Transitplatz für Investitionen – auch diese Strukturen müssen nun den neuen Vorschriften unterliegen.

Werden private Investoren in US- oder chinesische Aktien reguliert? Noch nicht, aber der Weg ist bereits geebnet

Die Vorschriften definieren „residierende Privatpersonen“ als Investoren; konkrete Regelungen fehlen jedoch noch:

  • Legale Wege: QDII-Fonds sind legal und bieten einen geregelten Rahmen;
  • „Graue Kanäle“: Die direkte Beteiligung an US- oder chinesischen Aktien über Internetbroker ist derzeit nicht verboten, wird aber früher oder später reguliert;
  • Illegale Wege: Der Handel mit Schwarzgeldern ist bereits illegal und sollte vermieden werden.

Was passiert bei Verstößen? Die Strafen sind zurückhaltend, aber das Rahmenwerk ist vorhanden

Die Strafen sind nicht besonders hoch (z. B. 500.000–1.000.000 US-Dollar für Projekte im Wert von 1 Milliarde US-Dollar), doch die Botschaft ist klar:

  • Bei Verstößen gegen verbotene Projekte wird die Investition eingestellt, der Ertrag beschlagnahmt und eine Geldstrafe in Höhe von 0,5–10 % des Investitionsvolumens erhoben;
  • Bei Fälschungen bei der Registrierung werden Strafen von 0,1–5 % verhängt; bei Weigerung der Korrektur folgen weitere Sanktionen;
  • In schweren Fällen wird die Registrierung für drei Jahre ausgesetzt oder eine Investitionsbeschränkung für 1–3 Jahre verhängt.

Ein weiterer wichtiger Punkt: Die Vorschriften schließen keine Rückwirkung auf bereits erfolgte Investitionen ein – Unternehmen, die bereits im Ausland tätig sind, sollten daher selbst überprüfen, ob sie gegen die Bestimmungen verstoßen haben.

Zusammenfassung: Chinas Auslandsinvestitionspolitik entwickelt sich von einer chaotischen zu einer regulierten Struktur. Der Staat bietet Unterstützung, aber Unternehmen und Privatpersonen müssen sich an die neuen Regeln halten. Das Wichtigste ist jetzt: Unternehmen sollten schnell eine Compliance-Überprüfung durchführen und Privatpersonen sollten sich von „grauen“ Bereichen fernhalten.