Zusammenfassung des Kerninhalts
Diese Nachricht befasst sich mit der Erweiterung der Politik zur direkten Verbindung von grünem Strom: Die Verordnung Nr. 650 aus dem Jahr 2025 (Version 1.0) schuf das Modell der „einen-zu-einem“-Direktversorgung neuer Energien an Unternehmen, war jedoch nur für große Unternehmen geeignet; die Verordnung Nr. 688 aus dem Jahr 2026 (Version 2.0) erweiterte dieses Modell auf eine „einen-zu-vielen“-Verbindung und ermöglicht es Industrieparks sowie Clustern kleiner und mittlerer Unternehmen, grünen Strom direkt zu nutzen. Gleichzeitig wurden fünf Regeln festgelegt (Last, Anteil, Verantwortung, Markt, Nachverfolgbarkeit), um den Betrieb zu regulieren. Diese Änderungen lösen nicht nur die Kosten- und Risikoprobleme kleiner und mittlerer Unternehmen bei der Nutzung von grünem Strom, sondern fördern auch die Innovationen in Industrieparks, neuen Energieunternehmen und der Energiespeicherindustrie. Die tatsächlichen Auswirkungen hängen jedoch von den lokalen Vorschriften ab.
Detaillierte Analyse
Warum muss die direkte Verbindung von grünem Strom von „einen-zu-einem“ auf „einen-zu-vielen“ umgestellt werden?
Die Version 1.0 war wie das Anlegen eines speziellen grünen Stromleiters für große Unternehmen – der Vorteil war, dass nachgewiesen werden konnte, dass das Unternehmen tatsächlich grünen Strom nutzte (was für ausführende Unternehmen wichtig ist). Der Nachteil lag jedoch darin, dass diese Lösung nur für große, stetig Strom verbrauchende Unternehmen geeignet war. Wenn ein Unternehmen seine Produktion reduzierte oder wegzog, wurden der Leiter und die dazugehörigen Anlagen nutzlos. Kleine und mittlere Unternehmen in Industrieparks hatten Schwierigkeiten: Einzelne Unternehmen verbrauchten nicht genug Strom, um die Kosten für einen eigenen Leiter zu tragen, doch zusammen ergab sich ein großer Gesamtverbrauch. Die Version 2.0 ermöglicht es den Industrieparks, ein gemeinsames „Grünstrom-System“ einzurichten, wodurch mehrere Unternehmen die Kosten teilen und so den grünen Strom für einen größeren Teil der Nutzer verfügbar machen.
Welche Regeln wurden mit der Verordnung Nr. 688 festgelegt?
Die Politik wurde nicht willkürlich umgesetzt, sondern es wurden fünf strenge Vorgaben erlassen, um Missbrauch zu verhindern:
- Regel 1: Erst nach Bedarf wird ein Kraftwerk gebaut (Last bestimmt die Quelle): Man darf nicht erst Land für Wind-/Solarkraftwerke auswählen und dann nach Nutzern suchen. Zuerst muss man feststellen, wo es einen stabilen Strombedarf gibt (z. B. in Industrieparks oder Rechenzentren), und danach entsprechend Kraftwerke bauen, um zu vermeiden, dass die Anlagen ungenutzt bleiben.
- Regel 2: Der grüne Strom muss zuerst im eigenen Unternehmen verbraucht werden (Anteilsgrenzen): Von 100 kWh grünem Strom müssen mindestens 60 kWh innerhalb des Projekts verbraucht werden; maximal 20 kWh können an das Netz geliefert werden. Zudem muss der selbst verbrauchte grüne Strom mehr als 30 % des Gesamtstromverbrauchs ausmachen (bis 2030 soll dieser Anteil auf 35 % steigen). Außerdem darf während Spitzenzeiten kein überschüssiger Strom an das Netz abgegeben werden.
- Regel 3: Wer ist für die Verantwortung zuständig? Es kann zu Streitigkeiten zwischen mehreren Nutzern und Energieanbietern kommen; daher muss eine zentrale Verantwortliche Einheit festgelegt werden (entweder eine gemeinsame Unternehmung aus Anbieter und Nutzern oder der Verwaltungsausschuss des Industrieparks). Das Stromunternehmen darf nicht die Hauptverantwortung übernehmen.
- Regel 4: Es gibt klare Regeln für den Handel (Marktregeln): Das Projekt muss vollständig am Strommarkt teilnehmen; die zentrale Verantwortliche Einheit ist dafür verantwortlich, die Anfragen zu koordinieren. Das Stromunternehmen darf nicht das Einkaufen des Stroms übernehmen, sondern selbst entscheiden, wann grüner Strom verwendet und wann Energiespeicher aufgeladen werden sollen.
- Regel 5: Die Zuteilung von grünem Strom muss genau erfolgen (Nachverfolgbarkeit): Bei der gemeinsamen Nutzung durch mehrere Nutzer wird der grüne Strom nach dem prozentualen Verbrauch zu jeder Stunde verteilt. Beispiel: Wenn Unternehmen A zu einer bestimmten Zeit 30 % des Gesamtstromverbrauchs verbraucht, erhält es auch 30 % des grünen Stroms. Dies ist besonders wichtig für ausführende Unternehmen, da sie so nachweisen können, dass sie tatsächlich grünen Strom verwenden und damit internationale Aufträge erhalten können.
Werden Industrieparks zu „Grünstrom-Verwaltern“?
Früher zogen Industrieparks Kunden durch Land und Steuervergünstigungen an; jetzt werden sie auch auf ihre Fähigkeit angewiesen, grünen Strom bereitzustellen:
- Industrieparks können gemeinsame grüne Stromleitungen, Energiespeicheranlagen und Verwaltungssysteme einrichten, wodurch kleine und mittlere Unternehmen den Strom nach Bedarf nutzen und die Kosten teilen können. Ähnlich wie früher, als jedes Unternehmen für sich einen Brunnen baute, stellt der Industriepark nun ein gemeinsames Wassersystem bereit – sparsamer und stabiler.
- Sie können Unternehmen bei der Kohlenstoffbilanzierung unterstützen und grüne Zertifikate ausstellen, was zu einem neuen Wettbewerbsvorteil wird. Zum Beispiel kann ein ausführendes Unternehmen vom Industriepark eine stundenweise Bestätigung erhalten, dass sein Produkt mit grünem Strom hergestellt wurde, was die Attraktivität des Standorts erhöht.
Werden neue Energieunternehmen von der Suche nach Wind- und Solarenergie auf die Suche nach Kunden umsteigen müssen?
Früher konzentrierten sich neue Energieunternehmen nur darauf, Standorte mit guten Wind- und Solarressourcen zu finden, an die sie ihren Strom anschließen konnten. Jetzt ist das anders:
- Die Politik erlaubt es neuen Energieprojekten, die nicht an das Netz angeschlossen werden können oder deren Strom schwer verbraucht werden kann, direkt mit nahegelegenen Industrieparks, Rechenzentren oder energieintensiven Unternehmen eine direkte Verbindung herzustellen. Beispielsweise können zwei Projekte in Xinjiang ihren grünen Strom direkt an Datenzentren verkaufen, ohne auf die Anschlussmöglichkeiten des Netzes warten zu müssen.
- In Zukunft wird bei der Standortsauswahl für neue Energieprojekte nicht nur auf die Verfügbarkeit von Wind- und Solarressourcen geachtet, sondern auch auf stabile Stromverbraucher (z. B. Industrieparks oder Fabriken).
Ist die Energiespeicherung zu einer Notwendigkeit geworden?
Die direkte Verbindung von grünem Strom durch mehrere Nutzer bedeutet nicht nur die einfache Verbindung der Leitungen, sondern auch die Koordination von „Stromerzeugung, -verbrauch und -speicherung sowie des Handels“:
- Wind- und Solarenergie ist unregelmäßig (z. B. nachts ohne Sonne); Energiespeicher können überschüssigen Strom speichern, sodass Unternehmen jederzeit auf grünen Strom zurückgreifen können und gleichzeitig den vorgeschriebenen Anteil erreichen.
- Plattformen für die Energieverwaltung müssen genau dokumentieren, wie viel Strom welche Unternehmen verbrauchen, wann Energiespeicher aufgeladen werden und wie die Kosten geteilt werden. Wer diese Prozesse gut organisiert, hat einen Vorteil im Projekt.
Fazit
Die Verordnung Nr. 688 erweitert zwar die direkte Verbindung von grünem Strom von einem auf mehrere Nutzer, fördert jedoch tatsächlich den Übergang neuer Energien vom Erzeugungs- zum Verbrauchersektor. In Zukunft werden Unternehmen ihre Stromnutzung nach Nachweisen für grünen Strom prüfen müssen; Industrieparks werden zu „Grünstrom-Verwaltern“ und neue Energieunternehmen müssen Kunden suchen. Die Energiespeicherung wird zu einer unverzichtbaren Komponente. Dies ist ein entscheidender Schritt für die Verbreitung von grünem Strom.